Das Recht der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ist ein schwer zu überblickendes Feld: Im Betriebsrentengesetz ist die Hinterbliebenenversorgung inhaltlich nicht ausgestaltet, sondern wird lediglich als einer von drei möglichen Versorgungsfällen erwähnt.
Dagegen spielen bei der Bewertung von Vertragsgestaltungen zur Hinterbliebenenversorgung eine Vielzahl anderer Rechtsnormen eine Rolle. Insbesondere das Antidiskriminierungsrecht (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, unionsrechtliches Entgeltgleichheitsgebot, EU-Grundrechtecharta) hat in diesem Bereich neue Maßstäbe gesetzt. Ziel dieser Studie ist es, die ungelösten Fragen zu den in der Praxis wichtigsten Gestaltungen zu sammeln, zu ordnen und in einer systematischen Darstellung zu beantworten.