Der internationale Terrorismus hat in den letzten Jahren eine erhebliche und anhaltende Gefahrenlage in Deutschland und Europa etabliert. Bei komplexen Anschlägen kann es notwendig werden, dass die Streitkräfte mit ihren besonderen Fähigkeiten auch präventiv zu deren Abwehr im Innern herangezogen werden. Die Untersuchung widmet sich mittels der Auslegung der verfassungsrechtlichen Einsatznormen im Grundgesetz den Möglichkeiten und Grenzen solcher Einsätze auf Grundlage der seit Jahrzehnten nicht reformierten Notstandsverfassung. In diesem Kontext wird auch hinterfragt, ob ein Verfassungswandel Einfluss auf diese Ergebnisse entfalten kann. Es zeigt sich, dass die Einsatzmöglichkeiten auslegungsbedingt eng begrenzt sind, ein Verfassungswandel aber auch nicht vollständig ausgeschlossen ist.