Künstliche Intelligenz, Maschinelles Lernen und Big Data stellen das europäische Datenschutzrecht vor Herausforderungen. Aufgrund ihrer technologieneutralen Ausgestaltung wird dabei nicht auf den ersten Blick deutlich, welche Vorgaben die Datenschutz-Grundverordnung für entsprechende Anwendungen beinhaltet. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die Vereinbarkeit solcher „Data Science“-Anwendungen mit dem Datenschutzrecht am Beispiel des Beschäftigungskontexts. Neben der Frage nach Handlungsbedarf für den europäischen Gesetzgeber wird in diesem Zusammenhang auch beleuchtet, inwieweit für die Mitgliedsstaaten zumindest im Beschäftigtendatenschutz noch Regelungsspielraum besteht.