Zu der Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme gibt es eine Reihe von praktisch bedeutsamen Grenzfällen. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, die jüngere Rechtsprechung zum Raubzusammenhang zu kategorisieren und hinreichend bestimmte Kriterien zu dieser Verknüpfung zu entwickeln. Bedarf es eines Kausal- und Finalzusammenhangs sowie eines räumlich-zeitlichen Zusammenhangs zwischen den beiden Raubelementen? Eine grundlegende Untersuchung der Struktur des Raubtatbestands begründet und konkretisiert objektive und subjektive Kriterien des Raubzusammenhangs. Zugleich zeigt die Arbeit praktische Lösungen auf, die die Rechtsprechung ohne großen Kurswechsel übernehmen könnte und sollte.