Nach jahrzehntelangem Streit über die Behandlung von Beschlussmängeln der Personengesellschaften hat der Gesetzgeber durch das MoPeG Klarheit geschafft. Die Verfasserin bewertet die Neuregelung und zeigt weiter bestehenden Veränderungsbedarf auf. So spricht sie sich insbesondere für die Geltung des Anfechtungsmodells für alle Personengesellschaften und die Schaffung alternativer Rechtsfolgen zur Beschlusskassation aus. Im zweiten Teil der Arbeit wird die Befassung von Schiedsgerichten mit Beschlussmängelstreitigkeiten behandelt. Ausgehend von der Grundsatzentscheidung „Schiedsfähigkeit III“ werden die Anforderungen an die Schiedsvereinbarung näher untersucht.