Es ist unbestritten, dass Kant dem Verhältnis von »Wissen und Glauben« besondere philosophische Aufmerksamkeit gewidmet hat und seine Verhältnisbestimmung von »Glauben und Wissen« einen Meilenstein in der neuzeitlichen Religionsphilosophie markiert. Seine differenzierte philosophische Grundlegung des »Glaubens« erweist sich nach wie vor als sehr aktuell und höchst lehrreich, auch wenn seine »Glaubens«-Analysen in gegenwärtigen religionsphilosophischen Bemühungen weithin vernachlässigt – oder lediglich »philosophie-historisch« verortet – werden.
Doch nur auf den ersten Blick sind Kants mannigfaltige Äußerungen zum Thema »Glauben«, den er bekanntlich als »Vernunftglauben« bestimmte, in der Sache »deckungsgleich«. bei genauerem Hinsehen zeigen sich vielmehr denkwürdige sachliche Verschiebungen und Nuancierungen. Ausgehend von einer bemerkenswerten frühen Reflexion Kants, die die »Selbsterhaltung der Vernunft« als »Fundament des Vernunftglaubens« charakterisiert, spricht offenbar vieles dafür, dass dieses Programm der »Selbsterhaltung der Vernunft« sich selbst erst in verschiedenen – teleologisch interpretierbaren – Gestalten dieses »Vernunftglaubens« auf dem Weg von der »Kritik« zur »eigentlichen«, d. h. »praktischdogmatischen Metaphysik« und dem darin vollzogenen »Überschritt zum Übersinnlichen« entfaltet und realisiert.