Der Band beschäftigt sich erstmals umfassend mit dem Rechtsinstitut der Aufbrauchfrist im Patentverletzungsprozess. Durch eine solche Fristgewährung kann der Unterlassungsanspruch des Patentinhabers nach § 139 Abs. 1 PatG im Falle einer Unverhältnismäßigkeit zeitlich begrenzt eingeschränkt werden. Eine besondere Relevanz besitzen in diesem Zusammenhang die Fallgruppen der komplexen Produkte, Hinterhaltssituationen und berechtigten Interessen Dritter. Nach einer eingehenden Untersuchung dieser Fallkonstellationen und der Aufbrauchfrist im Allgemeinen zeigt Anton Frey einen eigenständigen Lösungsweg auf, bei dem er für eine erweiterte Anwendung der Aufbrauchfrist wirbt.