Verbraucherschutz am Bau – ein Spannungsfeld zwischen der existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung und technischen Komplexität von Bauvorhaben aus Verbrauchersicht einerseits und den legitimen ökonomischen Interessen des Unternehmers andererseits. Der Gesetzgeber hat mit der Baurechtsreform zum 1.1.2018 versucht, durch den neu geschaffenen Vertragstyp des Verbraucherbauvertrags und die hieran geknüpfte Baubeschreibungspflicht des Unternehmers einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen.
Die Arbeit untersucht zunächst die Reichweite des Verbraucherbauvertrags, um im Folgenden detailliert Inhalt und Folgen der Baubeschreibungspflicht sowie die Konsequenzen ihrer Missachtung durch den Unternehmer zu analysieren.