Die neue Entgeltordnung

Der TV-L nähert sich mit seiner Reform der Entgeltordnung von 2019 bis 2021 wieder dem TVöD an. Die Eingruppierungsregeln sind gekennzeichnet von einem Mix aus altem und neuem Recht. Bewährte BAT-Regelungen werden fortgeführt und – wo nicht mehr zeitgemäß – durch neue Regelungen aus dem TVöD ergänzt.

Verständlich erklärt das Praxis-Handbuch Eingruppierung TV-L in der Praxis wie im TV-L altes und neues Eingruppierungsrecht ineinandergreifen:


Grundlagen der Eingruppierung nach dem TV-L
Aufbau der Entgeltordnung
Auslegung der Tätigkeitsmerkmale des Teil I: allgemeiner Verwaltungsdienst
Auslegung ausgesuchter Tätigkeitsmerkmale des Teil III: Handwerkliche Tätigkeiten
Der Eingruppierungsvorgang: Ermitteln der korrekten Eingruppierung
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung