Die Arbeit betrachtet die konkludente Willenserklärung im Spannungsfeld zwischen dem Ausdruck rechtsgeschäftlicher Selbstbestimmung und reinem Billigkeitsinstrument. Anhand von Fallgruppen werden die von der Rechtsprechung geforderten subjektiven und objektiven Anforderungen schlüssiger Willenserklärungen herausgearbeitet und dogmatisch eingeordnet. Entgegen einer zunehmenden Objektivierung der Rechtsgeschäftslehre setzt die Verfasserin als Verpflichtungsgrund einer Primärverpflichtung den Willen bzw. das Erklärungsbewusstsein voraus. Des Weiteren formuliert die Verfasserin Mindestanforderungen an die Ermittlung des Rechtsfolgewillens, um der zunehmenden Auflösung der Grenze zwischen erläuternder und ergänzender Auslegung entgegenzuwirken.