Immer mehr Menschen nutzen die Vorteile der Cloud. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden auf Inhalte in der Cloud zugreifen können, ist eine Frage, die sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017 (BGBl. I S. 3202) (StPO-Reform) stellte, und die seit dessen Inkrafttreten weiter an Aktualität gewonnen hat.

Der Autor analysiert, welche Rechtsgrundlage im Einzelfall heranzuziehen ist. Insoweit untersucht er zunächst, welchem grundrechtlichen Schutzbereich Cloud-Storage in seinen unterschiedlichen Ausprägungen zuzuordnen ist. Im Anschluss wird die Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten der StPO-Reform beleuchtet. Auch die Verfassungsmäßigkeit der neuen §§ 100a Abs. 1 S. 2 und 3, 100b und 100d StPO wird erörtert.