Das Gesellschaftsrecht hält eine Vielzahl möglicher Rechtsformen für die unternehmerische Tätigkeit bereit. Dabei unterscheiden sich die Gläubigerschutzmechanismen teilweise erheblich. Auf welches Gläubigerschutzsystem der potentielle Vertragspartner trifft, kann dieser anhand des im Rechtsverkehr zu führenden Rechtsformzusatzes erkennen. Wird die Rechtsform allerdings entgegen der jeweiligen Rechtsformangabepflicht nicht ausreichend nach außen getragen, ist eine Differenzierung nicht möglich. Welche Folgen daran zu knüpfen sind, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Der Autor überprüft die jeweiligen Haftungsansätze und entwickelt auf dieser Grundlage ein neues Haftungskonzept.

Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung.