Deutschland und Italien gehen im Bereich des Notstandsrechts unterschiedliche Wege. Während Italien im permanenten Ausnahmezustand zu leben scheint, ist die Notgesetzgebung in Deutschland verpönt. Woher rührt dieser unterschiedliche Zugang? Wesentlich divers verläuft die Verfassungsentwicklung erst mit den beiden Nachkriegsverfassungen von 1948/49. Malte Becker untersucht die Debatten, die hier um die Gestaltung der Notstandsgesetzgebung geführt wurden. Dabei wird deutlich, dass die den Beratungen zu Grunde liegende juristische Methodenlehre die Herangehensweise maßgeblich bestimmt.