Der LPK-SGB XII
ist eine Institution: Seine Aktualität, sein Bezug zur Praxis, seine klare Sprache, seine hohe Kommentierungsdichte und der erschwingliche Preis. Seine fundiert-kritische Auseinandersetzung fördert neue Sachargumente zu Tage und findet bei höchsten Gerichten Gehör. Verzahnt mit anderen sozialrechtlichen Bereichen, insbesondere abgestimmt auf den LPK-SGB II, bietet er rechtssichere Antworten führender Experten.

Reformauflage

Die 11. Auflage
reagiert auf die umwälzenden Änderungen wesentlicher Teile des Sozialrechts:
Die Reform des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz
Die Reform des Pflegerechts durch die Pflegestärkungsgesetze I, II und insbesondere III
Die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Novelle im Bereich der Regelsätze (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz).

Die Reformen führen zu umfassenden Änderungen im SGB XII, u.a. im Bereich der Eingliederungshilfe, der Zuständigkeiten und der materiellen Ansprüche.
Die Neuauflage behandelt alle Auswirkungen auf das Recht der Grundsicherung. Besonders hilfreich: Die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tretenden neuen Eingliederungshilfe-Regeln (dann im SGB IX) werden bereits mit behandelt.

In allen Bereichen aktuell
Die Neuauflage berücksichtigt die Flut neuer Entscheidungen deutscher wie europäischer Gerichte, insbesondere
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur „Noch“-Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen: Was bedeuten die konkreten Vorgaben aus Karlsruhe zur Auslegung der Tatbestände für die Sozialrechtspraxis?
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache „Dano“ sowie „Alimanovic“ und ihre Auswirkungen für vergleichbare Fälle.
Eng verzahnt
mit der Neuauflage des LPK SGB II (6. Auflage 2017) sind die Auswirkungen des Rechtsvereinfachungsgesetzes auf das SGB XII durchgängig kommentiert. Die Ansprüche von Migranten sind vertieft dargestellt, die Auswirkungen des Integrationsgesetzes berücksichtigt.

Herausgeber und Autoren
kommen aus den Bereichen Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft und stehen für die hohe Sachkompetenz:
Christian Armborst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, Hildesheim | Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Hochschule Emden/Leer | Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, em. Hochschullehrer, Universität Bamberg, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Arne von Boetticher, Ernst-Abbe-Hochschule Jena | Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg | Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin | Prof. Dr. Sven Höfer, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl | Prof. Dr. Utz Krahmer, Düsseldorf | Prof. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt | Prof. Dr. Johannes Münder, em. Universitätsprofessor, Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Falk Roscher, Hochschule Esslingen | Dietrich Schoch, Regierungsdirektor a.D., Duisburg | Stephan Thie, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg