Die Vorstellung der "Vindikationsersatzfunktion" der Leistungskondiktion ist weit verbreitet. Kaum beleuchtet sind indes die Interdependenzen der Leistungskondiktion und der sonstigen Rückabwicklungsmechanismen des BGB zu Verkehrsschutzmechanismen wie dem verfügungsrechtlichen Vollzugserfordernis, dem Abstraktionsprinzip und dem dinglichen Vertrag. Der alte Streit um die bereicherungsrechtliche Einheits- und Trennungslehre schwelt auch aus diesem Grund bis heute. Philipp Schlüter macht die Leitfrage nach dem substanzrechtlichen Geltungsgrund der Rückabwicklungsmechanismen zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen und zeigt, dass dieser in einer Rechtsordnung, die Schuld- und Sachenrecht in einem derartigen Maße wie die deutsche unterscheidet, im Auseinanderfallen von schuldrechtlicher (relativer) Bindung und sachenrechtlicher (absoluter) Geltung liegt. Problemfelder wie der Nichtigkeitsbegriff des BGB, das Rücktrittsfolgenrecht und der Verbraucherwiderruf können mithilfe dieses Befundes neu erfasst werden. Im Übrigen erscheinen die neuralgischen bereicherungsrechtlichen "Dreiecksfälle" und das Problem der "Saldotheorie" in einem neuen Licht.