Bereits zu Beginn des vorigen Jahrhunderts wurde in Deutschland die partielle Offenlegung steuerlicher Daten, ähnlich wie sie in anderen europäischen Staaten praktiziert wird, als Alternative zur strikten steuerlichen Geheimhaltung erwogen. In der Politik gab es immer wieder Forderungen nach der Veröffentlichung sogenannter Steuerlisten, in denen üblicherweise die Steuerpflichtigen, ihr zu versteuerndes Einkommen und die dementsprechende Steuerschuld aufgeführt werden. Seit den frühen Aufrufen zur Einführung von Steuerlisten haben sich die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen gewandelt. Der Gedanke der Offenlegung von steuerlichen Daten natürlicher Personen in regelmäßig veröffentlichten Steuerlisten wird in dieser Untersuchung wiederaufgegriffen und vor dem Hintergrund der deutschen Rechtstradition der steuerlichen Geheimhaltung gegenüber jener der partiellen steuerlichen Publizität in Schweden auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft.