Nicht erst seit der Brexit-Debatte wird die Europäische Union dafür kritisiert, den Zugang von nichterwerbstätigen Unionsbürgern zu Sozialleistungen zu fördern. Der Autor nimmt diese Kritik zum Anlass um einen Grundsatz der sozialen Vergünstigung für nichterwerbstätige Unionsbürger im Unionsrecht nachzuweisen. Zur Bestimmung der Ausgestaltung eines solchen Grundsatzes nutzt der Autor das in Deutschland durch Robert Alexy eingeführte Regel-/Prinzipienmodell. Er zeigt auf, dass sich ein Grundsatz der sozialen Vergünstigung bei der Menschenwürde und dem Solidaritätsprinzip im Unionsrecht verorten lässt, gleichzeitig aber auch mit Letzterem und dem Subsidiaritätsprinzip kollidiert.