In der ursprünglichen Fassung der EuInsVO setzte der europäische Gesetzgeber in puncto Konzerninsolvenz aus praktischen und politischen Gründen ganz bewusst auf Lücke. Insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen wurde das Fehlen eines speziellen Rechtsrahmens für Konzerninsolvenzen als enormes Hindernis für deren effiziente Abwicklung empfunden. Mit den seit dem 26.6.2017 geltenden Konzerninsolvenzrechtsvorschriften der reformierten EuInsVO versucht der europäische Gesetzgeber, dieser Problematik entgegenzutreten. Thomas Himmer zeigt auf und analysiert, welche Wirkkraft diese neuen europäischen Vorschriften hinsichtlich eines kohärenten und damit funktionsfähigen Konzerninsolvenzrechts entfalten können. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Regelungen zum einheitlichen COMI, zur allgemeinen Verfahrenskooperation sowie zum Gruppen-Koordinationsverfahren.