Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 fällt ein Reformgegenstand aufgrund seiner Neuartigkeit besonders ins Auge – die in Art. 72 Abs.3 GG statuierte Abweichungsgesetz-gebung. Mit dem in ihr angelegten Nebeneinander von Rechtssetzungen des Bundes und der Länder innerhalb einer Regelungsmaterie strapaziert sie die Funktionsweise des kooperativen Föderalismus ebenso wie den bundesstaatlichen Gedanken in seiner Gesamtheit. Ausgehend hiervon soll die vorliegende Publikation einen Bogen zwischen der Entwicklungsgeschichte der Abweichungsgesetzgebung bis hin zu ihrer konkreten Anwendung am Beispiel der Novellierung des sächsischen Naturschutzrechts schlagen. Der Autor nimmt dabei insbesondere das Sächsische Naturschutzgesetz vom 6. Juni 2013 unter abweichungsrechtlichen Problemstellungen in den Blick.