Trotz der unionsrechtlichen Harmonisierung des Datenschutzrechts durch die DSGVO bleiben den Mitgliedsstaaten erhebliche Regelungsspielräume. Datenschutzrechtliche Expertinnen und Experten setzen sich in einem deutsch-österreichischen Rechtsvergleich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen ebenso wie mit länderspezifischen Besonderheiten des öffentlichen und des nicht-öffentlichen Bereichs auseinander. Weitere Schwerpunkte bestehen in der Analyse der unterschiedlichen Organisation der Datenschutzbehörde, beim Mediendatenschutz und den aufsichtsbehördlichen Sanktionen, insbesondere Bußgeldern.