Wie muss das deutsche Verfahrensrecht angepasst werden, um Vorgaben des EU-Verbraucherrechts zu genügen? Susanne Lilian Gössl arbeitet dies aus zivil-, zivilprozess-, unions- und verfassungsrechtlicher Sicht heraus. Sie widmet sich dem Prozess und allen weiteren Verfahren, die zu einem vollstreckbaren Titel führen und auf einer Parteieinigung beruhen: Gerichts- und Schiedsverfahren, Prozess-, Schieds- und Anwaltsvergleich und notarielle Urkunde - denn hier kann die ungleiche Verhandlungsposition im Verfahren und bei der Parteieinigung selbst relevant werden und Anpassungen verlangen. Sie entwickelt ein System des europäisierten deutschen Verfahrensrechts, welches auf Informationspflichten abstellt. Richter, andere staatliche Stellen und auch Schiedsrichter müssen sicherstellen, dass Unionsrecht geprüft und den Parteien eine parteiautonome Entscheidung ermöglicht wird.