Mit Gründung und Ausbau der Europäischen Grenz- und Küstenwache, in deren Zentrum die EU-Agentur Frontex steht, reagierte die EU auf zunehmende irreguläre Fluchtmigration nach Europa. Frontex erhielt dafür weitreichende Eingriffsbefugnisse im verbundverwalteten EU-Außengrenzschutzregime. Herbert Rosenfeldt nimmt den Bestand des reformierten EU-Außengrenzschutzes auf und analysiert dessen Vereinbarkeit mit dem unionalen Primärrecht als dem Grund und der Grenze der Tätigkeiten von Frontex. Hierbei konkretisiert er für den Außengrenzschutz zentrale unionale Verfassungsprinzipien wie das institutionelle Gleichgewicht, Rechtsstaatlichkeit, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Solidarität. Verantwortlichkeitsdefizite in diesem menschenrechtlich hoch sensiblen Bereich könnten mit den aufgezeigten Praxis- und Rechtsänderungen behoben werden, um der voranschreitenden Supranationalisierung effektive Kontrollmechanismen an die Seite zu stellen.