Die Preissetzung in Unternehmen wird in einer digitalisierten Welt nicht mehr allein von Menschen, sondern auch von Algorithmen bestimmt. Im Hinblick auf das Kartellrecht stellt sich daher die Frage, ob durch die Verwendung von sogenannten Preisalgorithmen das Kartellverbot im engeren Sinne nach Art. 101 AEUV beziehungsweise § 1 GWB verletzt werden kann. Insbesondere ist unklar, inwieweit eine menschliche Willensübereinstimmung erforderlich ist. Alexander Andreas analysiert verschiedene Konstellationen, in denen ein Verstoß gegen das Kartellverbot unter Beteiligung von Preisalgorithmen in Betracht kommt. Ferner untersucht er das Haftungskonzept des Kartellrechts im Allgemeinen und beschäftigt sich mit verschiedenen Haftungsansätzen für künstliche Intelligenz. Daraus entwickelt er anhand verschiedener Haftungsadressaten eine Darstellung der kartellrechtlichen und bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit.