Vor dem Hintergrund elementarer Herausforderungen der Europäischen Union entwickelt der Europäische Gerichtshof die Unionsrechtsordnung konsequent weiter. Während seine nach innen gerichtete Rechtsprechung entscheidend zur Konstitutionalisierung der Verträge beigetragen hat und judikativer Dialog und Einbindung der nationalen Gerichte das Wesen der Unionsrechtsordnung prägen, zeigt sich in der Abgrenzung von völkerrechtlichen Streitschlichtungsinstitutionen ein entgegengesetztes Bild: In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs scheint hier eine Konzeption des Wesens der Unionsrechtsordnung durch, die an klassische Elemente nationaler Souveränität erinnert. Damit durchdringt das Europarecht nicht nur die nationalen Rechtsordnungen, sondern grenzt sich gleichzeitig nach außen hin konsequent von einem zunehmend fragmentierten Völkerrecht ab.