Fragen des Datenschutzes stehen bei Gefangenen und Vollzugsverwaltung meist nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Doch stellen sich bei der informationellen Selbstbestimmung im Justizvollzug bespielhaft grundsätzliche Fragen „guter Gesetzgebung“. Diese Arbeit entwickelt Vorschläge, wie die informationellen Selbstbestimmung im Gefängnis durch zielgerichtete Rechtssetzung praktisch wirksam werden kann. Dabei misst sie der begrenzten Effektivität des Rechtsschutzes in der Haft besondere Bedeutung bei: Wie lässt sich das Handeln der Verwaltung in einer Weise anleiten, die die Bedeutung des Grundrechts möglichst von allein entfaltet?
Der Vollzug tritt den Gefangenen weiterhin vielfach als totale Institution gegenüber. Er kann ihr Leben weitgehend bestimmen und erfassen. So eignet er sich besonders, um Fragen nach der Bedeutung von Datenverarbeitungen für die Persönlichkeit der Betroffenen und ihre sozialen Interaktionen zu stellen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Arbeit konkrete Vorschläge für die Gesetzgebung, deren Grundgedanken sich leicht auf andere Lebensbereiche übertragen lassen.