Die Verbandsklage ist ein Institut, das schon lange sowohl in der deutschen als auch in der österreichischen Rechtsordnung verankert und teilweise durch europarechtliches Sekundärrecht determiniert ist. Sie gilt seit jeher als geeignetes Instrument, um "Kollektivinteressen" zu wahren. Trotz der langen Tradition gibt es immer noch diskussionswürdige Punkte. Die Verbandsklage passt nach wie vor nicht so recht zu unserem zivil- und zivilprozessrechtlichen Verständnis, denn diese Rechtsgebiete zielen im Kern auf die Verfolgung privater Einzelinteressen ab. Die strittigen Punkte sind vielfältig. Zentrale Themen sind die dogmatische Konstruktion der Verbandsklage sowie die Kategorisierung der Verbandsklagevoraussetzungen. Hinzu tritt noch die Frage nach der Vermeidung etwaiger Mehrfachprozesse. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die nationalen Verbandsklagen nach dem deutschen UWG und UKlaG sowie nach dem österreichischen UWG und KSchG.