Alte Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf, die in Altenpflegeeinrichtungen leben, haben nicht nur Anspruch auf eine qualitätsvolle medizinisch-pflegerische Versorgung, sondern explizit das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, das ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Dazu verpflichten nicht zuletzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Das anwendungsorientierte Forschungsprojekt „Selbstbestimmt teilhaben in Altenpflegeeinrichtungen“ hat Voraussetzungen zur Verwirklichung der selbstbestimmten Teilhabe von BewohnerInnen in stationären Einrichtungen der Altenhilfe analysiert. Im Rahmen einer sequentiellen Mixed-Methods-Studie wurden u. a. Interviews mit BewohnerInnen, Angehörigen und MitarbeiterInnen sowie teilnehmende Beobachtungen in ausgewählten Einrichtungen und eine NRW-weite Online-Befragung durchgeführt. So konnten erstmals fördernde und hemmende Faktoren auf Ebene der BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und Einrichtung identifiziert und wichtige Anforderungen an die Teilhabeförderung praxisnah in einem Musterrahmenkonzept aufbereitet werden.