Urheberschutz vs. Kunstfreiheit: Was erlaubt unser Urheberrecht?

Florian Pötzlberger beschäftigt sich am Beispiel „Remix“ mit urheberrechtlichen Privilegierungsmöglichkeiten für kreative (musikalische) Kunstformen, die wesensgemäß auf die Übernahme geschützten Materials angewiesen sind. Die zentrale Rolle der Leistungsschutzrechte erläutert sich anhand des musikrechtlichen Klassikers „Metall auf Metall“. Die Arbeit richtet Ihren Blick auf das nationale Recht dabei stets durch die Brille des einschlägigen Unionsrechts. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 24 UrhG im Wege einer kunstspezifischen, richtlinienkonformen Auslegung das Potential hat, kreative Kunstformen wie Remixe bereits de lege lata zu privilegieren. Gleichwohl scheint es Zeit für ein generelles Umdenken. Vor diesem Hintergrund wird eine vergütungspflichtige Schranke zur Privilegierung transformativ-kreativer Nutzungen vorgeschlagen, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Urheber- und Nutzerinteressen zu schaffen.