Autonome Systeme sind Computerprogramme, die mittels „künstlicher Intelligenz“ Entscheidungen treffen können, welche nicht auf einer Einzelfallprogrammierung beruhen und daher nicht vorhersagbar sind. Werden diese eingesetzt, um entweder tatsächlich oder rechtsgeschäftlich mit ihrer Umwelt zu interagieren, entstehen Zurechnungsproblemen. Es zeigt sich, dass die Erklärungen und Aktionen autonomer Systeme mit dem Instrumentarium des geltenden Rechts nicht vollständig fassbar sind. Es wird daher die Schaffung einer neuen juristischen Person, der elektronischen Person, als Zurechnungssubjekt für Erklärungen und Aktionen autonomer Systeme vorgeschlagen und diese mit dem Ziel entworfen, deren rechtssicheren Einsatz zu ermöglichen.