Anfang 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft, durch das §§ 630 a–h in das BGB eingefügt wurden. Der Gesetzgeber wollte hierdurch insbesondere Transparenz schaffen und Patienten und Behandelnde „auf Augenhöhe“ bringen. Die Verfasserin untersucht kritisch, ob der Gesetzgeber diese Ziele erreicht hat: Haben sich die Patientenrechte durch die Kodifikation tatsächlich signifikant verbessert oder wurde lediglich der durch die Rechtsprechung ausgeformte status quo ante in Gesetzesform gegossen? Ist das geltende Recht nun transparenter? Die Verfasserin unterbreitet zahlreiche Vorschläge für Verbesserungen, mit denen sich die Ziele des Gesetzgebers besser erreichen ließen, und zeigt auf, dass das Gesetz die Möglichkeiten für tatsächliche Optimierungen ungenutzt gelassen hat.