Die Überlassung personenbezogener Daten auf dem Sekundärmarkt ist mit verschiedenen Herausforderungen verbunden: Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt sich insbesondere die Frage, ob und wie die datenschutzrechtliche Legitimation aus Sicht des Erwerbers ohne direkten Kontakt zum Betroffenen hergestellt werden kann. Aus schuldrechtlicher Sicht stellen sich Fragen nach dem Vertragstyp und den Folgen einer fehlenden datenschutzrechtlichen Legitimation. Alisa Rank-Haedler widmet sich diesen Fragen, wobei sie für die schuldrechtliche Untersuchung einen rechtsvergleichenden Ansatz wählt und als Vergleichsrechtsordnung das italienische Recht heranzieht.