Wer ist für den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags zuständig? Diese Frage ist seit der Frühphase der Europäischen Integration zwischen Unionsorganen und Mitgliedstaaten umstritten. Nicht zuletzt aufgrund der geografischen und inhaltlichen Ambition in der Europäischen Freihandelspolitik erhöhte sich die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten noch einmal. Dabei beweisen die europaweiten Proteste gegen CETA und TTIP ein öffentliches Interesse an Themen, die zuvor als Spezialfragen des Handelsrechts galten. Vor diesem Hintergrund unternimmt Michael Zornow eine Systematisierung und dogmatische Klärung im unübersichtlichen Bereich der Außenkompetenzen. Dabei greift er Fragen der Begründung, Natur und Wahrnehmung von Vertragsschlusskompetenzen auf und schlägt den Bogen zu unionsrechtlichen Mechanismen, die ein ausreichendes Legitimationsniveau des unionalen Völkervertragsrechts sichern sollen.