Das Mehrwertsteuersystem ist betrugsanfällig. Daher werden demSteuerpflichtigen zahlreiche Beleg-, Nachweis- und Dokumentationspflichtenauferlegt. Einige dieser Pflichten sind unionsrechtlichzwingend vorgegeben. Die Mehrheit stützt sich jedoch auf das denEU-Mitgliedstaaten unionsrechtlich eingeräumte Ermessen. GroßeUnterschiede zwischen den formalen Anforderungen in den einzelnenEU-Mitgliedstaaten sind die Folge. Daneben tritt die Komplexitätder materiellen Bestimmungen des Mehrwertsteuerrechts.Gerade international tätige Unternehmen laufen daher ständig Gefahr,einen irrtümlichen Rechtsanwendungsfehler zu begehen. DiesesProblem wird dadurch verschärft, dass die korrekte mehrwertsteuerlicheBehandlung oft von Umständen abhängt, die den Leistungsempfängerbetreffen. Diese kann der Steuerpflichtige selbstkaum verifizieren. Fehler haben nicht selten die Versagung materiellerRechtspositionen oder andere Sanktionen zur Folge.



Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wo Grenzen der Verantwortungdes Steuerpflichtigen als „Steuereinnehmer des Staates“liegen. Dabei werden erstmals die relevanten Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinievor dem Hintergrund der hierzu ergangenenRechtsprechung und der Grundprinzipien des Mehrwertsteuerrechtsumfassend dogmatisch erarbeitet und systematisiert.Das Ergebnis sind belastbare Aussagen zu den Grenzen der Befugnisseder EU als auch ihrer Mitgliedstaaten bei der Bestimmung vonRechtsfolgen irrtümlicher Rechtsanwendungsfehler. Diese Ergebnissedienen als Ausgangspunkt für die Untersuchung von zwei ausgewähltenund praxisrelevanten Problemstellungen.



Die gesamte Arbeit trägt der Harmonisierung des MehrwertsteuerrechtsRechnung. Sie beschränkt sich daher nicht auf das Unionsrechtund das deutsche Umsatzsteuerrecht, sondern nimmt auchdie Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten in den Blick.