Die ältere Forschung hat die Anfänge landständischer Partizipation im thüringisch-obersächsischen Raum zumeist in die Mitte des 15. Jahrhunderts verortet. Uwe Schirmer revidiert diese These: Ausgangspunkte seiner Neubewertung sind die zwischen 1287 und 1346 tätigen Landfriedensgerichte, die soziale und regionale Herkunft der in ihnen wirkenden Friedensrichter sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz jenseits landesfürstlicher Herrschaft. Nach der Mitte des 14. Jahrhunderts ging diese Gerichtsbarkeit größtenteils in der Hofgerichtsbarkeit auf. Der Fürstenhof stieg nicht zuletzt aus diesem Grund zu einem herrschaftsintegrierenden und zivilisatorischen Zentrum auf – vor allem für den Niederadel, dessen Soziogenese im 14. Jahrhundert einen vorläufigen Abschluss fand. Besonders infolge dynastischer Herrschaftskrisen agierte der Niederadel fortan als territorialer Moderator und als herrschaftsstabilisierender Faktor, der bei wichtigen Entscheidungen (Landesteilungen, Steuererhebungen) herangezogen werden musste. Auf diese Weise wurde eine überaus wirkmächtige Adelsfraktion, die sogenannten Schriftsassen, in das politische System integriert. Aus dem schriftsässigen Adel formierte sich letztendlich die kursächsische Ritterschaft.