Die Bearbeitung behandelt die Frage, inwiefern das gegenwärtige Einkommensteuerrecht die verfassungsrechtlich geforderte Freistellung des Existenzminimums in Ehe und Familie gewährleisten kann. Als zentrale These wird dabei herausgearbeitet, dass das Einkommensteuerrecht zur Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips – stärker als bisher – auf sozialrechtliche Vorgaben zurückgreifen muss. Die Berücksichtigung des Existenzminimums stellt damit nicht nur den verfassungsrechtlich einforderbaren Mindeststandard dar, sondern ist zugleich auch der steuerpolitisch überzeugende Maßstab, an dem eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit auszurichten ist. Dieser Ansatz ermöglicht zum einen, dass die derzeit existierenden Unstimmigkeiten bei der steuerlichen Berücksichtigung privaten Aufwands beseitigt werden, zum anderen erschwert er die Implementierung von Steuervergünstigungen, aus denen unter sozialstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigende Verteilungswirkungen resultieren.