Langfristige Versorgungsverträge sind im Bereich der Wärmewirtschaft in Deutschland sehr weit verbreitet, zumal die AVBFernwärmeV eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren mit der Option einer Verlängerung ausdrücklich gestattet. Von solchen Langfristvereinbarungen können gleichwohl möglicherweise wettbewerbsbeschränkende Folgen ausgehen, was die Frage nach der kartellrechtlichen Unbedenklichkeit von langfristigen Wärmelieferverträgen aufwirft. Dabei geht es sowohl um Aspekte der Missbrauchskontrolle als auch um das Kartellverbot unter Berücksichtigung der Sektoruntersuchung Fernwärme des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012. Es finden sich zudem Überlegungen zu einer möglichen Freistellung. Knut Werner Lange untersucht neben der Fern- auch die sog. Nahwärme sowie Contracting-Modelle und geht ausführlich auf die Besonderheiten und Eigenarten der Fernwärmewirtschaft ein.