Luna Rösinger untersucht die Freiheit des Beschuldigten vom Zwang zur Selbstbelastung auf Grundlage einer freiheitlichen Rechtsphilosophie. Dabei wird die Legitimität des Strafverfahrens nicht als selbstverständlich vorausgesetzt; das Verfahren an sich wird vielmehr als derjenige Eingriff verstanden, der dem Beschuldigten gegenüber vorrangig gerechtfertigt werden muss. In Auseinandersetzung mit der Strafbegründung, der verfassungsrechtlichen Eingriffsdogmatik und den Prinzipien der Aufopferungshaftung entwirft die Autorin eine Strafverfahrenstheorie, die auf dem Gedanken der Teilhabe und der Solidarität gründet. Das Verhältnis wechselseitiger Anerkennung, in dem die Bürger zueinander wie auch zum Staat stehen, wird im Strafverfahren demnach nur dann gewahrt, wenn dem Beschuldigten eine umfassende Berechtigung zur Distanz von dem ihn ausgrenzenden Verfahren zugesprochen wird. Dieses Strafverfahrensverständnis wirkt sich unmittelbar auf die konkreten Rechtspositionen des Beschuldigten bezüglich seines Mitwirkungsverhaltens aus. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2019 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.