Durch die Verfassungsänderung zum Zwecke des Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien aus der staatlichen Parteienfinanzierung wurde ein neues Mittel der wehrhaften Demokratie geschaffen. Das Prinzip erlaubt es dem Staat in engen Grenzen, gegen Parteien vorzugehen, die erklärtermaßen Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind. Die dem Ausschluss immanente Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien sorgt allerdings für eine nicht unerhebliche Verzerrung des politischen Wettbewerbs, was Fragen zu seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 79 Abs. 3 GG, aufwirft. Diese Fragen und die Folgen des Ausschlusses aus der staatlichen Parteienfinanzierung für die betroffene Partei sind Gegenstand dieser Arbeit.