Die Regelungen zum Vollstreckungsschutz in der Einzelzwangsvollstreckung stellen sich als gewachsenes Konglomerat dar. Verschiedene Entstehungsschichten überlagern sich. Marie Herberger unternimmt eine kohärente Rekonstruktion, die ergibt, dass der von Verfassungs wegen gebotene Schutz des menschenwürdigen Daseins als Leitgedanke für eine solche Systematisierung tragfähig ist. Dieser Schutz muss relational gedacht werden, da der Mensch in Beziehung zu anderen Menschen, zu Tieren und zu Sachen lebt. Nur eine solche Betrachtungsweise ermöglicht eine angemessene Sicht des Vollstreckungsschutzes. Auf dieser Grundlage können zahlreiche dogmatische Einzelfragen stimmig und widerspruchsfrei beantwortet werden. Auf dem so herausgearbeiteten Fundament unterbreitet die Autorin für die verbleibenden Spannungslagen Vorschläge de lege ferenda .