Nach vorherrschender Meinung ist staatliche Kulturförderung zwar legitimationsbedürftig, im Ergebnis aber gerechtfertigt. Beides wird mit Eigentümlichkeiten der Kunst und einem besonderen Verhältnis von Kunst und Staat begründet. Die Arbeit untersucht diese Postulate in verfassungsrechtlicher und rechtstatsächlicher Hinsicht. Im ersten Teil der Arbeit wird die Rechtfertigungsbedürftigkeit auf das Demokratieprinzip und das Gebot der Staatsfreiheit des öffentlichen Diskurses gestützt. Dieser Neuansatz führt zu einer veränderten verfassungsrechtlichen Bewertung der Wirkungen staatlicher Kunstförderung. Im zweiten Teil werden die bestehenden Rechtfertigungsansätze kritisch untersucht. Dabei wird gezeigt, dass der kulturverfassungsrechtliche Diskurs von einer gewissen dogmatischen Unbekümmertheit und einer Vielzahl rechtlich und tatsächlich zweifelhafter Annahmen über Kultur und Kulturstaat geprägt ist. Der Schlussteil enthält Überlegungen zu einem veränderten Verhältnis von Staat und Kunst.