Zunächst die dichte Abfolge von Streikmaßnahmen im Jahr 2015, sodann die in das gleiche Jahr fallende Verabschiedung des "Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit" boten Anlass, die Frage der deutschen Streikkultur interdisziplinär zu beleuchten. Da das Tarifeinheitsgesetz vor allem bei Berufsgruppen- und Branchengewerkschaften den Verdacht hervorgerufen hat, der deutsche Gesetzgeber wolle ihr Streikverhalten disziplinieren, rückte dieses Regelwerk schließlich in den Mittelpunkt der Tagung "Streik als Mittel des Arbeitskampfes". Weder Tarifeinheit noch Tarifpluralität, weder Branchen- noch Spartenbezug von Tarifverträgen sind als solche verfassungsrechtlich vorgegeben. Die Beiträge verdeutlichen die Auseinandersetzung um die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, zu der der Bundesgesetzgeber sich 2015 entschlossen hat, nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juli 2010 seine Rechtsprechung im Sinne der Tarifeinheit aufgegeben hatte.