Gegenstand dieser Arbeit ist die komplexe Verflechtung der Geldwäschegesetzgebung mit dem Steuerstrafrecht. Im Mittelpunkt steht zunächst auf Tatbestandsebene die Problematik der Qualifizierung der Steuerdelikte als Vortaten der Geldwäsche. Das zweite Berührungsgebiet findet sich im geldwäscherechtlichen Aufsichtsrecht und besteht in der Ausdehnung der Meldepflicht der geldwäscherechtlich Verpflichteten auf verdächtige Finanztransaktionen im Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten. Die rechtliche Verbindung zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung wird auf Verfahrensebene durch die Schaffung eines umfangreichen Informationsverbunds zwischen den nationalen Geldwäsche- und Steuerbehörden vervollständigt.
Ausgezeichnet mit dem „Fakultätspreis 2020“ der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.