Selbstbelastungspflichten kamen im Zusammenhang mit fremdnützig geprägten Tätigkeiten im Privatrecht seit jeher viel Aufmerksamkeit zu. Unter Bezugnahme auf das Easy-Software-Urteil des BGH vom 18. September 2018 untersucht die Arbeit, ob und in welchen Grenzen Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft Selbstbelastungspflichten bei der Ausübung ihrer Organfunktion obliegen. Es wird dargelegt, dass eine Gefahr der Selbstbelastung keine Ausnahme von der Regelverfolgungspflicht rechtfertigt. Darüber hinaus obliegt Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft unter gewissen Umständen eine Pflicht zur unaufgeforderten Offenbarung eigenen Fehlverhaltens.