Dass der Gesetzgeber eine Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei über ihr zustehende Rechte oder Obliegenheiten aufzuklären, ist ein relativ neues Phänomen unserer Zivilrechtsordnung. Es verbreitet sich vorwiegend durch EU-Richtlinienvorgaben in weiten Bereichen des deutschen Vertragsrechts, insbesondere im Verbraucherschutzrecht. Mit der Arbeit wird erstmals der Versuch unternommen, eine systematische Zusammenschau der mittlerweile vorhandenen privaten Rechtsbelehrungspflichten vorzunehmen, deren Entwicklungsgang und die hierbei vom Gesetzgeber verfolgten Ziele zu klären. Dabei ist insbesondere der Frage nachzugehen, inwieweit die verstreuten Tatbestände und Rechtsfolgen solcher privater Rechtsbelehrungspflichten sich zu einem stringenten und sinnvollen System zusammenfügen. Der Autor kommt im Ergebnis zum Eindruck einer widersprüchlichen und inkonsequenten Gesetzgebung. Die Untersuchung wird durch das Aufzeigen von Reform- und Alternativvorschlägen komplettiert.