Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Beschäftigten über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.



Sie können sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.



Die Broschüre enthält wichtige arbeitsrechtliche Gesetze und daneben das Bundesgleichstellungsgesetz sowie alle Gleichstellungsgesetze der Bundesländer auf dem aktuellen Rechtsstand.



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Der Aushang der aktuellen Broschüre "Die wichtigsten Aushanggesetze für den öffentlichen Dienst" in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.



Einfacher und bequemer geht es nicht!



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Inhalte "Aushangpflichtige Gesetze für den öffentlichen Dienst"





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