Unter dem Schlagwort der "Materialisierung" wird diskutiert, wie materiellrechtliche Sonderwertungen zugunsten der schwächeren Partei auf den Zivilprozess Einfluss nehmen. Besonderes Augenmerk liegt hier auf verbraucherschützenden Regelungen im weiteren Sinne, welche die Privatautonomie einschränken. Im Erkenntnisverfahren hat dies zur Folge, dass ohne prozessuale Rechtfertigung von Verfahrensgrundsätzen des Zivilprozessrechts wie dem Grundsatz des Beklagtengerichtsstandes und der Parteiherrschaft abgewichen wird. Anhand des ehemaligen Abzahlungsrechts, des Verbraucherrechts, des Versicherungsrechts, des Wohnraummietrechts und des Fernunterrichtsrechts untersucht Friederike Jurczyk den Status quo und die Bedeutung dieser Entwicklung. Anschließend setzt sie diese in Relation zu Forderungen nach mehr Verbraucherschutz im Zivilprozess und Neuerungen im Recht der alternativen Streitbeilegung.