Ob Kindesrückführung oder Europäischer Haftbefehl: Für den Grundrechtsschutz in der Europäischen Union besitzt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zentrale Bedeutung. Er verlangt namentlich bei der Kooperation im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von den Mitgliedstaaten nicht weniger als einen Verzicht auf die Prüfung der Wahrung der Grundrechte durch die jeweils anderen Mitglieder. In einer Analyse der Rechtsprechung zeichnet Sophie Eßlinger zum einen die dogmatische Grundlage dieses Vertrauens und seine Grenzen im Unionsrecht nach. Zum anderen untersucht sie, wieweit EMRK und Grundgesetz einen solchen Prüfungsverzicht zulassen. Die Betrachtung umfasst jeweils den Umgang mit kritischen Einzelfällen jenseits systemischer Mängel. Im Fokus stehen Konstellationen zwingender Anerkennung und Vollstreckung in der justiziellen Zusammenarbeit.