Mit dem Tarifeinheitsgesetz hat der Gesetzgeber 2015 den Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb wieder eingeführt. Mit Blick auf die Gewährleistung der Koalitionsfreiheit ist dies ein verfassungs- und völkerrechtlich höchst umstrittenes Gesetzgebungsvorhaben, das zugleich zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft. Über die unmittelbar nach Inkrafttreten gegen das Gesetz erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht 2017 entschieden: Das Gesetz ist zwar mit dem Grundgesetz unvereinbar, darf mit Einschränkungen aber weiterhin angewendet werden. Die umstrittene Entscheidung wurde von zwei der acht Richterinnen und Richter nicht mitgetragen. Christoph Bialluch beleuchtet die einfachgesetzlichen sowie die verfassungs- und völkerrechtlichen Fragestellungen und setzt sich dabei kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinander.