Nahezu zyklisch werden in unterschiedlicher Form und mit unterschiedlicher Vehemenz Vereinheitlichungen im prozessual wie auch institutionell ausdifferenzierten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland gefordert. In einer vereinheitlichten Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. einem vereinheitlichten Prozessrecht wird ein höherwertiger, weil rationalerer, Organisationszustand gesehen, der nicht zuletzt für den rechtsschutzsuchenden Bürger unerlässliche Verbesserungen des Rechtsschutzsystems verspreche. Im Zentrum der Diskurse steht dabei die Frage nach dem "Wie" einer Vereinheitlichung; eine eingehende Reflexion über die Gründe für eine Vereinheitlichung und die Passgenauigkeit dieses Instruments bleibt demgegenüber aus. Diese Lücke im Diskurs schließt Sebastian Walisko, indem er herausarbeitet, dass trotz der verfassungsrechtlichen Möglichkeit zur Schaffung vereinheitlichter Strukturen Erwägungen der systemtheoretischen Organisationstheorie gegen Vereinheitlichungen sprechen.