Alexander Schwarz erläutert die Hintergründe sexualisierter Gewalt im makrokriminellen Kontext und unternimmt eine systematische Gesamtdarstellung des völkerrechtlichen Sexualstrafrechts. Neben sexualisierter Gewalt als Tathandlung des Genozids, werden die Anwendungsbereiche der Sexualdelikte untersucht, wie sie im IStGH-Statut als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe stehen: Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft und Zwangssterilisation. Anhand des sexualspezifischen Auffangtatbestands wird nachgewiesen, dass eine völkerstrafrechtliche Erfassung weiterer Formen sexualisierter Gewalt nötig und möglich ist. Am Beispiel der Zwangsheirat untersucht der Verfasser, welche weiteren Instrumente das Romstatut bereithält, um nicht ausdrücklich kodifizierte Formen sexueller Gewalt zu erfassen. Schließlich werden Formen geschlechtsbezogener Verfolgung analysiert und die Frage beantwortet, ob die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.